Veröffentlichungen: Informationen zu den Protesten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen

Seit einigen Wochen finden auch in Schleswig-Holstein in mehreren Städten, wie Flensburg, Eckernförde oder Lübeck, Kundgebungen statt, die vordergründig die Grundrechtseinschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie kritisieren. Gleichzeitig werden auf diesen Veranstaltungen immer wieder verschwörungsideologische Positionen sichtbar.

Die Regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus haben einen >Flyer< veröffentlicht, der einen Überblick über ideologische und personelle Hintergründe der Proteste gegen die Corona-Schutzmaßnahmen aufzeigt.

Auf der Basis der Erfahrungsberichte der Mobilen Beratungsteams aller 16 Bundesländer bis zum 18.05.2020, in die die Beratungsarbeit, die Zusammenarbeit mit Kooperationspartner*innen vor Ort und die Recherchetätigkeiten eingeflossen sind, hat der Bundesverband Mobile Beratung eine >Einschätzung mit weiteren Hintergründen< veröffentlicht.

RBT in Coronazeiten

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Auch in Zeiten des „physical distancing“ auf Grund der Coronapandemie sind die Regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus weiter für Sie da. Der Situation angemessen bieten wir Telefon- oder Videoberatungen sowie Webinare an. Kontaktieren Sie das Beratungsteam ihrer Region über Kontakt.

Vereint für Miteinander – Bundesweit tätige Organisationen stellen sich gemeinsam gegen die AfD-Kampagne

Magdeburg/Berlin, den 2. Oktober. 35 Organisationen zeigen ihre Solidarität und die Forderung, den Verein Miteinander e.V. weiter zu fördern.

Das Engagement für Demokratie und gegen Rassismus und Rechtsextremismus unterstützen die Organisationen offensiv zu mit einem öffentlichen Appell und großflächigen Werbetafeln ab dem 2. Oktober in Magdeburg. Unter den Erstunterzeichnern des Appells sind auch der DGB Bundesvorstand, Pro Asyl und der Deutsche Bundesjugendring.

Der Magdeburger Verein Miteinander leistet unverzichtbare Präventionsarbeitet gegen Rechtsextremismus. In mehreren Berichten thematisiert der Verein auch die Verflechtungen der AfD mit der rechtsextremen Szene. Deshalb will die AfD in Sachsen-Anhalt dem Verein die Förderung durch Landesmittel entziehen. Im Dezember 2017 hat die Landtagsfraktion bereits eine Große Anfrage mit 236 Detailfragen zu Miteinander gestellt. Im Juni 2018 beantragte die Partei, dem Verein die Mittel zu streichen. Dieser Antrag scheiterte, da sich die anderen Parteien im Landtag dem nicht angeschlossen haben. „Es ist gut dass die AfD mit diesem Vorhaben allein geblieben ist“ meint Roland Roth, emeritierter Professor für Politikwissenschaft der Hochschule Magdeburg-Stendal und Rechtsextremismusexperte. „Das Bekenntnis zur staatlichen Förderung von Miteinander ist auch ein Bekenntnis zur Wichtigkeit dieser Arbeit.“

Der Verein wurde im Haushaltsentwurf des Landes für 2019 erneut berücksichtigt. Trotzdem setzt die AfD den Verein weiter unter Druck. Am 03. September hat die AfD-Fraktion erneut eine Große Anfrage mit 130 Fragen eingereicht, die sich allein auf Miteinander beziehen. Die Partei versucht den Verein weiter zu diskreditieren, indem sie ihn in die Nähe des verfassungsfeindlichen Linksextremismus rückt und damit seine Förderwürdigkeit in Frage stellt. Beate Küpper, Vorsitzende des Stiftungsrats der Amadeu Antonio Stiftung und Professorin an der Hochschule Niederrhein meint hierzu: „Dass die AfD Engagement für eine demokratische und vielfältige Gesellschaft als verfassungsfeindlich diffamiert ist bemerkenswert und lässt fragen, wo sich die Partei denn selbst verortet“

Annelie Buntenbach, Mitglied im geschäftsführenden Bundesvorstand des DGB kommentiert das Vorgehen der Partei: „Der AfD wirft mit Schmutz auf alles was nicht ihrer Linie entspricht. Auch wenn die Vorwürfe haltlos sind, verletzen sie doch die Reputation der Angegriffenen. Wenn wir diese Kampagnen nicht stoppen, wird die Partei das gleiche bei anderen Organisationen versuchen, die sich gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus engagieren“

 

Aufruf zur Solidarität mit dem Miteinander e.V.

Der gemeinnützige Verein Miteinander – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e.V. macht seit 19 Jahren eine wichtige und unersetzliche Arbeit im Bundesland: Er engagiert sich gegen Rechtsextremismus und Rassismus und unterstützt Betroffene rechter Gewalt. Er berät, vernetzt und ermutigt und stärkt die demokratische Zivilgesellschaft vor Ort. Dieses Engagement ist jetzt wichtiger denn je!

Dafür ist der Verein ins Visier der AfD geraten: Die Partei diskreditiert den Verein wo sie nur kann und will die Arbeit von Miteinander e.V. beenden. Die Rechtspopulisten fordern, die Förderung der Arbeit durch Landes- und Bundesregierung einzustellen. Das würde das finanzielle Aus für das Netzwerk in Sachsen-Anhalt bedeuten. Es geht darum, den Verein handlungsunfähig und mundtot zu machen. Und es geht darum, den Druck auf die Menschen zu erhöhen, die sich in den Initiativen engagieren. Doch wir lassen diese Menschen nicht allein: Der Miteinander e.V. braucht jetzt die Solidarität von uns allen!

Die Kampagne gegen Miteinander e.V. reiht sich ein in zahlreiche Versuche der AfD, die Arbeit demokratiefördernder zivilgesellschaftlicher Initiativen und Vereine systematisch zu beschädigen, zu erschweren und zu beenden. Damit versucht die AfD nichts anderes, als die Demokratie von innen auszuhöhlen. Diesen Angriffen treten wir entschlossen und geschlossen entgegen!

Alle, die sich für Demokratie und eine offene Gesellschaft engagieren, sind aufgefordert sich mit Miteinander e.V. zu solidarisieren. Denn der Angriff gegen Miteinander e.V. ist ein Angriff auf unsere gesamte demokratische Gesellschaft.

Zeigen Sie, dass die Engagierten vor Ort nicht allein sind und stellen sie sich an ihre Seite!

 

Hintergrund

Obwohl die AfD im Fall von Miteinander e.V. besonders massiv vorgeht, ist dies nicht das einzige Mal dass die Partei durch ein solches Vorhaben auffällt. Das Vorgehen der AfD hat System: Auch das Schulnetzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ wurde Ziel eines Antrags der AfD-Fraktion im Landtag in Magdeburg. Der Verein betreibe „ideologische Indoktrination sowie politischen Meinungs- und Gesinnungsterror“, weshalb die AfD dem Verein mangelnde Neutralität vorwirft.

Auch in anderen Bundesländern geht die Partei so vor. Im August 2017 reichte Thorsten Weiß von der AfD im Berliner Abgeordnetenhaus eine Anfrage unter dem Titel „Linksextremistische Netzwerke in Berlin“ ein. Mit den 129 Fragen zu personellen und finanziellen Verbindungen versucht die AfD eine willkürliche Auswahl von Organisationen, vom Sportverein bis zur Gewerkschaft, in die Nähe des Linksextremismus zu rücken.

Anfang 2017 wollte die AfD im Landtag Baden-Württemberg der NS-Gedenkstätte Gurs die Mittel streichen, hat diesen Antrag jedoch später mit der Begründung eines vermeintlichen Missverständnisses zurückgezogen. Die Partei möchte also nicht nur vorgeblich „linksextreme“ Projekte mundtot machen, sondern auch die „erinnerungspolitische Wende“ Höckes Praxis werden lassen.

In der Debatte zu Miteinander e.V. hat sich der Landesverband Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt ebenfalls eine Erklärung veröffentlicht. Der Verband hat die Debatte zu Miteinander mit  „großer Verwunderung und Entsetzen“ zur Kenntnis genommen. http://lv-sachsen-anhalt.de/zu-der-von-der-afd-im-landtag-initiierten-debatte-ueber-den-verein-miteinander-e-v-stellungnahme-des-landesverbandes-jg-lsa/

Antrag der AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt zu Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d2880aan.pdf
Anfrage der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-12127.pdf
Änderungsantrag der AfD Fraktion Baden-Württemberg zum Haushaltsplan 2017 4/38: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/1000/16_1304_D.pdf
Große Anfrage der AfD zu Miteinander vom 20.12.2017 sowie Antwort der Landesregierung: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d2791lag.pdf
Große Anfrage der AfD zu Miteinander vom 03.09.2018: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d3329aga.pdf

 

Unterzeichnende in alphabetischer Reihenfolge

Aktion Courage e.V. Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage Bundeskoordination
Aktion Sühnezeichen Friedensdienste
Aktionsbündnis Brandenburg
Anne Frank Zentrum
Antidiskriminierungsverband Deutschland
Arbeitsstelle Rechtsextremismus und Gewalt
Archiv der Jugendkulturen e.V.
AWO Bundesverband
Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“ e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus
Bundesverband Mobile Beratung e.V.
cultures interactive e.V. Verein zur interkulturellen Bildung und Gewaltprävention
Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik e.V.
Deutscher Bundesjugendring e.V.
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Each One Teach One
Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e.V.
Institut für den Situationsansatz
Jamel rockt den Förster
„Kirche stärkt Demokratie“ Zentrum Kirchlicher Dienste
Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus KIgA e.V.
LidiceHaus, Jugendbildungsstätte Bremen
Mach meinen Kumpel nicht an! – für Gleichbehandlung, gegen Fremdenfeindlichkeit und  Rassismus
Netzwerk für Demokratie und Courage
Netzwerk Tolerantes Sachsen e.V.
Opferperspektive e.V.
Oxfam Deutschland
Der Paritätische Gesamtverband
PRO ASYL
RAA Berlin
Ufuq e.V.
Verein für Demokratische Kultur Berlin

Über die Webseite www.solidarische-zivilgesellschaft.de ist der Aufruf online veröffentlicht worden.

Reihe „Wir müssen Reden… über Rassismus!“ in Flensburg

Vom 18.10.2018 bis 01.11.2018 findet in der UCI Kinowelt Flensburg eine Film- und Gesprächsreihe gegen Rassismus und für ein vielfältiges Miteinander im Rahmen der „Interkulturellen Wochen“ statt.

18. Oktober, 20Uhr: „Get out“ of Happyland! Warum wir über Rassismus reden müssen

25. Oktober, 20Uhr: „Nichts Neues aus dem Nichts!“ Kontinuitäten im Umgang mit rechtem Terror

01. November, 20Uhr: Das Problem heißt Rassismus – (K)ein Umgang mit Flucht und Migration.

Weitere Informationen zum Programm der einzelnen Termine sind dem Veranstaltungsflyer zu entnehmen.

 

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

„Die Neue Rechte“ – Fachtag in Kiel

Das RBT Kiel lädt gemeinsam mit dem Zentrum für Lehrerbildung zum Fachtag „Die Neue Rechte – Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten im Kontext Schule“ am 27.10.2018 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ein.

Weitere Informationen zum Programm und der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem Ankündigungsflyer

Der Anmeldezeitraum wurde bis 25.10. verlängert!

 

Ausstellung „Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen“ in Flensburg

Im Rathaus Flensburg ist vom 02.10. bis 24.10.2018 die Ausstellung „Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen“ zu sehen.

Weitere Informationen zur Ausstellung im Flyer.

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus: Inhaltliche und methodische Grundsätze

 

 

28. Juni 2018, Berlin

Kurzfassung der durch das Strukturtreffen des Bundesverbands Mobile Beratung e.V. am 19. Oktober 2017 in Wustermark (Brandenburg) verabschiedeten Grundsätze

Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus ist ein seit fünfundzwanzig Jahren (weiter-) entwickeltes Konzept, das in einer heterogenen Struktur von Trägern in den sechzehn Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet wird. Diese Heterogenität wird von den Mobilen Beratungsteams (MBT) wertgeschätzt und als Chance gesehen, unterschiedliche Kompetenzen und Expertise zusammenzubringen. Über Ländergrenzen und heterogene Ansätze hinausgehende zentrale Grundsätze der Mobilen Beratung wurden von Berater_innen aus allen Bundesländern in einem zweijährigen, partizipativen Prozess im Rahmen des Bundesverbands Mobile Beratung erarbeitet und im Oktober 2017 verabschiedet. Das vorliegende Papier stellt stark verkürzt zentrale Punkte dieser veröffentlichten Grundsätze dar.

Die Langfassung „Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus. Inhaltliche und methodische Grundsätze“ ist hier (BMB Grundsatz-Broschüre) sowie unter www.bundesverband-mobile-beratung.de  als pdf-Datei abrufbar.

 

Inhaltliche Grundsätze Mobiler Beratung

MBT verstehen Demokratie als einen Entwicklungsprozess, an dem möglichst viele Menschen teilhaben können. Demokratie ist damit nie „erreicht“ – es gilt vielmehr, immer wieder darauf hin zu arbeiten und aktuelle Rahmenbedingungen kritisch zu hinterfragen.

Wir verstehen eine solche demokratische Kultur als grundlegenden Gegenentwurf zu unseren „Beratungsgegenständen“: Rechtsextremismus und -populismus, Rassismus, Antisemitismus und anderen Ungleichwertigkeitsvorstellungen. Dazu gehört auch die Unterstützung marginalisierter Gruppen und Personen gegen gesellschaftliche Diskriminierungen und bei der Stärkung ihrer Perspektiven.

Daraus ergibt sich notwendigerweise eine menschenrechtsorientierte Haltung, die fester Bestandteil des Rollenverständnisses Mobiler Berater_innen ist. Einen normativen Bezugspunkt bildet dabei die Zivilgesellschaft als Handlungsraum, in dem Menschen und Gruppen nach demokratischen Normen und Werten miteinander agieren wollen. Ohne eine solche Zivilgesellschaft ist das Konzept einer demokratischen Kultur nicht denkbar.

 

Ziele und Zielgruppen Mobiler Beratung

Leitziel Mobiler Beratung ist es, Beratungsnehmer_innen in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und anderen Ungleichwertigkeitsvorstellungen sowie der Stärkung einer demokratischen Alltagskultur zu unterstützen. Sie richtet sich dabei als professionelle Struktur an alle, die sich mit den genannten Phänomenen beschäftigen wollen oder müssen. Zu ihren Zielgruppen gehören:

• Zivilgesellschaftliche Initiativen und Netzwerke

• (Sport-)Vereine und Verbände

• Kommunale Politik und Verwaltung

• Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

• Bildungseinrichtungen und Schulen

• Migrant_innenselbstorganisationen

• Soziale und kulturelle Einrichtungen

• Kirchen und Religionsgemeinschaften

• Gewerbetreibende und Unternehmen

• Gewerkschaften

• Polizei

• Landespolitik und -verwaltung

• Journalist_innen

• Einzelpersonen

Gemeinsam mit den lokalen Akteur_innen und ausgehend von den von ihnen formulierten Bedarfen und Problemen entwickelt Mobile Beratung Konzepte zur Stärkung demokratischer Kultur und einer an Menschenrechten orientierten Zivilgesellschaft.

 

Methodische Grundsätze Mobiler Beratung

Auf der Grundlage dieser inhaltlichen Grundsätze und Ziele haben sich Mobile Berater_innen auf zentrale methodische Grundsätze verständigt, die über Ländergrenzen und heterogeneStrukturen hinweg handlungsleitend sind.

• Wir sind mobile und externe Berater_innen für Veränderungen vor Ort

• Wir arbeiten anlass-, bedarfs- und ressourcenorientiert

• Wir leisten „Hilfe zur Selbsthilfe“ und verfolgen einen Empowerment-Ansatz

• Wir orientieren uns am Gemeinwesen und denken in Zusammenhängen

• Wir verfolgen einen moderierenden Ansatz und wahren eine professionelle Distanz

Aus diesen Grundsätzen ergibt sich die Notwendigkeit, Mobile Beratung in organisatorischer und inhaltlicher Unabhängigkeit und mit einem hohen Maß an Autonomie umzusetzen, um den Blick „von außen“ in Verbindung mit der professionellen Distanz zu gewährleisten. Dazu gehört auch die kontinuierliche Reflexion eigener (Un-)Abhängigkeiten.

 

Arbeitsweisen Mobiler Beratung

MBT gehen nicht mit fertigen Lösungen in Beratungsfälle. Grundlage der Beratung ist immer die Analyse der konkreten Situation vor Ort im Hinblick auf Problemstellungen einerseits sowie Veränderungspotenziale und demokratische Netzwerke andererseits. Vor diesem Hintergrund begleiten MBT die Entwicklung situations- und akteur_innenbezogener Handlungsstrategien in konkreten Situationen und Räumen. Dabei bringen sie Erfahrungen aus anderen Zusammenhängen als Veränderungsimpulse mit ein. Die folgenden Ansätze verstehen die Teams als handlungsleitend:

• Wir beraten vor Ort und sind in den Sozialräumen präsent

• Wir arbeiten langfristig und in festen Teams

• Wir sind qualifiziert und professionell

• Wir handeln wertschätzend und dialogisch

• Wir arbeiten transparent und machen unsere Arbeitsweise deutlich

• Wir recherchieren und analysieren

• Wir schaffen Anreize und Strategien für Veränderung

• Wir leisten politische Bildungsarbeit

• Wir betreiben Öffentlichkeitsarbeit

• Wir sind fachlich vernetzt

• Wir dokumentieren unsere Beratungsfälle und -prozesse für interne Auswertungen

• Wir behandeln unsere Beratungsfälle absolut vertraulich

• Wir reflektieren und evaluieren unsere Arbeit, Standpunkte und Strukturen

• Wir werden evaluiert und wissenschaftlich begleitet

• Wir entwickeln uns weiter

 

Berufsfeld Mobile Beratung

Die gemeinsamen Grundsätze sind ein Baustein auf dem Weg zu einem „Berufsfeld Mobile Beratung“, mit dem aus jahrzehntelanger Erfahrung eine Perspektive für die Verstetigung und Professionalisierung der Mobilen Beratung entwickelt wird. Aufgrund struktureller Gegebenheiten und Ressourcen in den Ländern können den hier formulierten Grundsätzen nicht alle MBT in gleicher Weise folgen. Wir verstehen diese aber als Zielbeschreibungen und Anspruch. Zu den unabdingbaren Ressourcen und Rahmenbedingungen gehören beispielsweise:

• eine ausreichende Personalausstattung,

• eine angemessene Bezahlung und entsprechende Arbeitsverträge,

• Büros mit entsprechender Logistik und örtlicher Anbindung,

• geeignete Arbeitsmittel, wie PKW im ländlichen Raum,

• Vorkehrungen für die Sicherheit der Berater_innen,

• Möglichkeiten zur Weiterbildung, für kollegiale und externe Beratung sowie

• Mittel zur Selbstevaluation, Qualitätsentwicklung und Supervision.

Zudem bedarf es der politischen Anerkennung von Mobiler Beratung als einem spezifischen Arbeitsfeld mit eigenen professionellen und strukturellen Standards. Darüber hinaus erfordert es auch den politischen Willen auf Bundes- und Länderebene, im Sinne eines ermöglichenden Staates unabhängige (und kritische) zivilgesellschaftliche Beratungsstrukturen langfristig und planungssicher zu finanzieren. Schlussendlich ist es erforderlich, dass die Träger Mobiler Beratungsteams deren Arbeit unterstützen und auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen im Sinne der vorliegenden Grundsätze hinwirken.

 

 

 

Juristisches Gutachten zur Sicherheitsüberprüfung von Demokratieprojekten – Pressemitteilung des BMB e.V., des VBRG e.V. und der BAGD

 

 

 

14. Juni 2018, Berlin/Dresden/Münster

Pressemitteilung
des Bundesverbands Mobile Beratung e.V. (BMB), des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer
Gewalt e.V. (VBRG) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) zur Veröffentlichung eines juristischen Gutachtens

 

Juristisches Gutachten belegt:
Überprüfung von Demokratieprojekten ist verfassungsrechtlich bedenklich und nicht verhältnismäßig

Verbände fordern vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Basis von Qualitätsstandards statt intransparenter Prüfung durch Geheimdienste

Die Sicherheitsüberprüfung von Demokratieprojekten durch Verfassungsschutzämter ist mit dem Verfassungsrecht nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein von einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Initiativen – u.a. Bundesverband Mobile Beratung e.V. (BMB), Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. (VBRG), Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) sowie von betroffenen Trägern aus Hessen, darunter die Bildungsstätte Anne Frank, in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten. Die Verbände fordern, die Förderung von Vereinen und Initiativen nicht an geheimdienstlichen Informationen von Verfassungsschutzämtern festzumachen. Vielmehr sollen Bund und Länder die Förderung an die gemeinsam mit den Bundesländern vereinbarten Qualitätsstandards sowie der bei Antragstellung vorliegenden Konzepte, Anträge und Verwendungsnachweise knüpfen.

Die Berliner Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak, die das wissenschaftliche Gutachten erstellt hat, betont: „Die Grundrechtseingriffe, die einer Überprüfung und Versagung von Förderung aufgrund von Speicherungen beim Verfassungsschutz zugrunde liegen, sind verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Sie sind auch nicht verhältnismäßig.“

„Trägervereine und Mitarbeitende in Beratungsstellen sowie in der politischen Bildung sehen sich aktuell einem Misstrauen ausgesetzt, das sie nicht nachvollziehen können. Es ist völlig intransparent, was über wen und warum von welchen Verfassungsschutzämtern gespeichert wird. Von diesen Überprüfungen dürfen weder Förderung noch Personalien abhängen“, sagt Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung, als Sprecher der BAGD, einem bundesweiten Zusammenschluss von Initiativen, die sich für eine demokratische Kultur im Gemeinwesen und gegen Rechtsextremismus einsetzen.

„Dass mittlerweile Menschen, die sich für Demokratie einsetzen, zunehmend als Extremisten verdächtigt und damit als Gefahr angesehen werden, zeigt, wie sehr der Diskurs durch Rechtspopulisten verschoben wurde“ sagt Bianca Klose, Sprecherin des BMB e.V. und Leiterin der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin. „Es ist absurd, wenn für unsere Teams jetzt offenbar die gleichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen gelten sollen, wie sie für Beschäftigte in Atomkraftwerken oder der Flugsicherheit angelegt werden.“ Mehr als 40 Mobile Beratungsteams in ganz Deutschland sind in dem Verband vernetzt.

Die Verbände und Träger bekräftigen daher ihre Forderung nach einem sofortigen Ende der umstrittenen Praxis: „Diese geheimdienstlichen Überprüfungen müssen beendet werden. Die Mitarbeitenden und die Vereine werden dadurch in unzulässiger Weise in ihren Grundrechten beschränkt“, sagt Robert Kusche, Vorstandsmitglied des VBRG e.V., in dem bundesweit dreizehn unabhängige Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt zusammengeschlossen sind. „Wir unterstützen seit knapp zwei Jahrzehnten erfolgreich und professionell Betroffene rechter und rassistischer Gewalt sowie viele unterschiedliche Menschen in ihrem Engagement für Demokratie und Menschenrechte auf der Basis transparenter Standards und Leitlinien. Es gibt keinen Anlass und keine sachliche Grundlage für eine geheimdienstliche Überprüfung unserer Arbeit.“

Eine Zusammenfassung des Gutachtens sowie dessen vollständige Fassung (48 Seiten), können Sie hier als PDF herunterladen:

www.bundesverband-mobile-beratung.de

Für Rückfragen zum Gutachten steht Ihnen der Pressesprecher des Bundesverbands Mobile Beratung, Heiko Klare, zur Verfügung:

Telefon: 02 51/492-71 09
Mail: klare@bundesverband-mobile-beratung.de

Zum Hintergrund:

Ende 2017 kündigte die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen an, künftig alle geförderten Demokratievereine vom Verfassungsschutz durchleuchten zu lassen. Erst nach breiten Protesten wurde die Ankündigung zurückgezogen.

http://m.fr.de/rhein-main/landespolitik/extremismus-ueberpruefung-erfolgreicher-aufschrei-a-1406805

Mitte Mai wurde überraschend bekannt, dass seit 2004 bundesweit bereits 51 Demokratieprojekte vom Verfassungsschutz überprüft wurden. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/020/1902086.pdf