Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus: Inhaltliche und methodische Grundsätze

 

 

28. Juni 2018, Berlin

Kurzfassung der durch das Strukturtreffen des Bundesverbands Mobile Beratung e.V. am 19. Oktober 2017 in Wustermark (Brandenburg) verabschiedeten Grundsätze

Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus ist ein seit fünfundzwanzig Jahren (weiter-) entwickeltes Konzept, das in einer heterogenen Struktur von Trägern in den sechzehn Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet wird. Diese Heterogenität wird von den Mobilen Beratungsteams (MBT) wertgeschätzt und als Chance gesehen, unterschiedliche Kompetenzen und Expertise zusammenzubringen. Über Ländergrenzen und heterogene Ansätze hinausgehende zentrale Grundsätze der Mobilen Beratung wurden von Berater_innen aus allen Bundesländern in einem zweijährigen, partizipativen Prozess im Rahmen des Bundesverbands Mobile Beratung erarbeitet und im Oktober 2017 verabschiedet. Das vorliegende Papier stellt stark verkürzt zentrale Punkte dieser veröffentlichten Grundsätze dar.

Die Langfassung „Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus. Inhaltliche und methodische Grundsätze“ ist hier (BMB Grundsatz-Broschüre) sowie unter www.bundesverband-mobile-beratung.de  als pdf-Datei abrufbar.

 

Inhaltliche Grundsätze Mobiler Beratung

MBT verstehen Demokratie als einen Entwicklungsprozess, an dem möglichst viele Menschen teilhaben können. Demokratie ist damit nie „erreicht“ – es gilt vielmehr, immer wieder darauf hin zu arbeiten und aktuelle Rahmenbedingungen kritisch zu hinterfragen.

Wir verstehen eine solche demokratische Kultur als grundlegenden Gegenentwurf zu unseren „Beratungsgegenständen“: Rechtsextremismus und -populismus, Rassismus, Antisemitismus und anderen Ungleichwertigkeitsvorstellungen. Dazu gehört auch die Unterstützung marginalisierter Gruppen und Personen gegen gesellschaftliche Diskriminierungen und bei der Stärkung ihrer Perspektiven.

Daraus ergibt sich notwendigerweise eine menschenrechtsorientierte Haltung, die fester Bestandteil des Rollenverständnisses Mobiler Berater_innen ist. Einen normativen Bezugspunkt bildet dabei die Zivilgesellschaft als Handlungsraum, in dem Menschen und Gruppen nach demokratischen Normen und Werten miteinander agieren wollen. Ohne eine solche Zivilgesellschaft ist das Konzept einer demokratischen Kultur nicht denkbar.

 

Ziele und Zielgruppen Mobiler Beratung

Leitziel Mobiler Beratung ist es, Beratungsnehmer_innen in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und anderen Ungleichwertigkeitsvorstellungen sowie der Stärkung einer demokratischen Alltagskultur zu unterstützen. Sie richtet sich dabei als professionelle Struktur an alle, die sich mit den genannten Phänomenen beschäftigen wollen oder müssen. Zu ihren Zielgruppen gehören:

• Zivilgesellschaftliche Initiativen und Netzwerke

• (Sport-)Vereine und Verbände

• Kommunale Politik und Verwaltung

• Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

• Bildungseinrichtungen und Schulen

• Migrant_innenselbstorganisationen

• Soziale und kulturelle Einrichtungen

• Kirchen und Religionsgemeinschaften

• Gewerbetreibende und Unternehmen

• Gewerkschaften

• Polizei

• Landespolitik und -verwaltung

• Journalist_innen

• Einzelpersonen

Gemeinsam mit den lokalen Akteur_innen und ausgehend von den von ihnen formulierten Bedarfen und Problemen entwickelt Mobile Beratung Konzepte zur Stärkung demokratischer Kultur und einer an Menschenrechten orientierten Zivilgesellschaft.

 

Methodische Grundsätze Mobiler Beratung

Auf der Grundlage dieser inhaltlichen Grundsätze und Ziele haben sich Mobile Berater_innen auf zentrale methodische Grundsätze verständigt, die über Ländergrenzen und heterogeneStrukturen hinweg handlungsleitend sind.

• Wir sind mobile und externe Berater_innen für Veränderungen vor Ort

• Wir arbeiten anlass-, bedarfs- und ressourcenorientiert

• Wir leisten „Hilfe zur Selbsthilfe“ und verfolgen einen Empowerment-Ansatz

• Wir orientieren uns am Gemeinwesen und denken in Zusammenhängen

• Wir verfolgen einen moderierenden Ansatz und wahren eine professionelle Distanz

Aus diesen Grundsätzen ergibt sich die Notwendigkeit, Mobile Beratung in organisatorischer und inhaltlicher Unabhängigkeit und mit einem hohen Maß an Autonomie umzusetzen, um den Blick „von außen“ in Verbindung mit der professionellen Distanz zu gewährleisten. Dazu gehört auch die kontinuierliche Reflexion eigener (Un-)Abhängigkeiten.

 

Arbeitsweisen Mobiler Beratung

MBT gehen nicht mit fertigen Lösungen in Beratungsfälle. Grundlage der Beratung ist immer die Analyse der konkreten Situation vor Ort im Hinblick auf Problemstellungen einerseits sowie Veränderungspotenziale und demokratische Netzwerke andererseits. Vor diesem Hintergrund begleiten MBT die Entwicklung situations- und akteur_innenbezogener Handlungsstrategien in konkreten Situationen und Räumen. Dabei bringen sie Erfahrungen aus anderen Zusammenhängen als Veränderungsimpulse mit ein. Die folgenden Ansätze verstehen die Teams als handlungsleitend:

• Wir beraten vor Ort und sind in den Sozialräumen präsent

• Wir arbeiten langfristig und in festen Teams

• Wir sind qualifiziert und professionell

• Wir handeln wertschätzend und dialogisch

• Wir arbeiten transparent und machen unsere Arbeitsweise deutlich

• Wir recherchieren und analysieren

• Wir schaffen Anreize und Strategien für Veränderung

• Wir leisten politische Bildungsarbeit

• Wir betreiben Öffentlichkeitsarbeit

• Wir sind fachlich vernetzt

• Wir dokumentieren unsere Beratungsfälle und -prozesse für interne Auswertungen

• Wir behandeln unsere Beratungsfälle absolut vertraulich

• Wir reflektieren und evaluieren unsere Arbeit, Standpunkte und Strukturen

• Wir werden evaluiert und wissenschaftlich begleitet

• Wir entwickeln uns weiter

 

Berufsfeld Mobile Beratung

Die gemeinsamen Grundsätze sind ein Baustein auf dem Weg zu einem „Berufsfeld Mobile Beratung“, mit dem aus jahrzehntelanger Erfahrung eine Perspektive für die Verstetigung und Professionalisierung der Mobilen Beratung entwickelt wird. Aufgrund struktureller Gegebenheiten und Ressourcen in den Ländern können den hier formulierten Grundsätzen nicht alle MBT in gleicher Weise folgen. Wir verstehen diese aber als Zielbeschreibungen und Anspruch. Zu den unabdingbaren Ressourcen und Rahmenbedingungen gehören beispielsweise:

• eine ausreichende Personalausstattung,

• eine angemessene Bezahlung und entsprechende Arbeitsverträge,

• Büros mit entsprechender Logistik und örtlicher Anbindung,

• geeignete Arbeitsmittel, wie PKW im ländlichen Raum,

• Vorkehrungen für die Sicherheit der Berater_innen,

• Möglichkeiten zur Weiterbildung, für kollegiale und externe Beratung sowie

• Mittel zur Selbstevaluation, Qualitätsentwicklung und Supervision.

Zudem bedarf es der politischen Anerkennung von Mobiler Beratung als einem spezifischen Arbeitsfeld mit eigenen professionellen und strukturellen Standards. Darüber hinaus erfordert es auch den politischen Willen auf Bundes- und Länderebene, im Sinne eines ermöglichenden Staates unabhängige (und kritische) zivilgesellschaftliche Beratungsstrukturen langfristig und planungssicher zu finanzieren. Schlussendlich ist es erforderlich, dass die Träger Mobiler Beratungsteams deren Arbeit unterstützen und auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen im Sinne der vorliegenden Grundsätze hinwirken.

 

 

 

Juristisches Gutachten zur Sicherheitsüberprüfung von Demokratieprojekten – Pressemitteilung des BMB e.V., des VBRG e.V. und der BAGD

 

 

 

14. Juni 2018, Berlin/Dresden/Münster

Pressemitteilung
des Bundesverbands Mobile Beratung e.V. (BMB), des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer
Gewalt e.V. (VBRG) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) zur Veröffentlichung eines juristischen Gutachtens

 

Juristisches Gutachten belegt:
Überprüfung von Demokratieprojekten ist verfassungsrechtlich bedenklich und nicht verhältnismäßig

Verbände fordern vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Basis von Qualitätsstandards statt intransparenter Prüfung durch Geheimdienste

Die Sicherheitsüberprüfung von Demokratieprojekten durch Verfassungsschutzämter ist mit dem Verfassungsrecht nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein von einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Initiativen – u.a. Bundesverband Mobile Beratung e.V. (BMB), Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. (VBRG), Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) sowie von betroffenen Trägern aus Hessen, darunter die Bildungsstätte Anne Frank, in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten. Die Verbände fordern, die Förderung von Vereinen und Initiativen nicht an geheimdienstlichen Informationen von Verfassungsschutzämtern festzumachen. Vielmehr sollen Bund und Länder die Förderung an die gemeinsam mit den Bundesländern vereinbarten Qualitätsstandards sowie der bei Antragstellung vorliegenden Konzepte, Anträge und Verwendungsnachweise knüpfen.

Die Berliner Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak, die das wissenschaftliche Gutachten erstellt hat, betont: „Die Grundrechtseingriffe, die einer Überprüfung und Versagung von Förderung aufgrund von Speicherungen beim Verfassungsschutz zugrunde liegen, sind verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Sie sind auch nicht verhältnismäßig.“

„Trägervereine und Mitarbeitende in Beratungsstellen sowie in der politischen Bildung sehen sich aktuell einem Misstrauen ausgesetzt, das sie nicht nachvollziehen können. Es ist völlig intransparent, was über wen und warum von welchen Verfassungsschutzämtern gespeichert wird. Von diesen Überprüfungen dürfen weder Förderung noch Personalien abhängen“, sagt Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung, als Sprecher der BAGD, einem bundesweiten Zusammenschluss von Initiativen, die sich für eine demokratische Kultur im Gemeinwesen und gegen Rechtsextremismus einsetzen.

„Dass mittlerweile Menschen, die sich für Demokratie einsetzen, zunehmend als Extremisten verdächtigt und damit als Gefahr angesehen werden, zeigt, wie sehr der Diskurs durch Rechtspopulisten verschoben wurde“ sagt Bianca Klose, Sprecherin des BMB e.V. und Leiterin der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin. „Es ist absurd, wenn für unsere Teams jetzt offenbar die gleichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen gelten sollen, wie sie für Beschäftigte in Atomkraftwerken oder der Flugsicherheit angelegt werden.“ Mehr als 40 Mobile Beratungsteams in ganz Deutschland sind in dem Verband vernetzt.

Die Verbände und Träger bekräftigen daher ihre Forderung nach einem sofortigen Ende der umstrittenen Praxis: „Diese geheimdienstlichen Überprüfungen müssen beendet werden. Die Mitarbeitenden und die Vereine werden dadurch in unzulässiger Weise in ihren Grundrechten beschränkt“, sagt Robert Kusche, Vorstandsmitglied des VBRG e.V., in dem bundesweit dreizehn unabhängige Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt zusammengeschlossen sind. „Wir unterstützen seit knapp zwei Jahrzehnten erfolgreich und professionell Betroffene rechter und rassistischer Gewalt sowie viele unterschiedliche Menschen in ihrem Engagement für Demokratie und Menschenrechte auf der Basis transparenter Standards und Leitlinien. Es gibt keinen Anlass und keine sachliche Grundlage für eine geheimdienstliche Überprüfung unserer Arbeit.“

Eine Zusammenfassung des Gutachtens sowie dessen vollständige Fassung (48 Seiten), können Sie hier als PDF herunterladen:

www.bundesverband-mobile-beratung.de

Für Rückfragen zum Gutachten steht Ihnen der Pressesprecher des Bundesverbands Mobile Beratung, Heiko Klare, zur Verfügung:

Telefon: 02 51/492-71 09
Mail: klare@bundesverband-mobile-beratung.de

Zum Hintergrund:

Ende 2017 kündigte die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen an, künftig alle geförderten Demokratievereine vom Verfassungsschutz durchleuchten zu lassen. Erst nach breiten Protesten wurde die Ankündigung zurückgezogen.

http://m.fr.de/rhein-main/landespolitik/extremismus-ueberpruefung-erfolgreicher-aufschrei-a-1406805

Mitte Mai wurde überraschend bekannt, dass seit 2004 bundesweit bereits 51 Demokratieprojekte vom Verfassungsschutz überprüft wurden. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/020/1902086.pdf

Stellungnahme des BMB e.V. und des VBRG e.V. zur „Überprüfung der Demokratieprojekte durch Sicherheitsbehörden des Bundes“

 

 

 

 

17. Mai 2018, Berlin/Dresden/Münster

Geheimdienstliche Überprüfung von Demokratieprojekten stärkt extreme Rechte und schwächt demokratische, solidarische Prozesse vor Ort“
Bundesverbände fordern sofortige Einstellung der Ausspähung und Rückkehr zu vertrauensvoller Zusammenarbeit

Die Bundesverbände der Mobilen Beratung (BMB e.V.) und der unabhängigen Opferberatungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG e.V.) kritisieren die Ausforschung von Demokratieprojekten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, die erst jetzt durch eine parlamentarische Anfrage im Bundestag bekannt wurden: „Wir fordern die sofortige Einstellung der geheimdienstlichen Überprüfung der Demokratieprojekte“, so Heiko Klare vom BMB e.V. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat offenbar allein in den letzten drei Jahren mehr als 50 Projektträger des vom Bundesfamilienministerium geförderten Bundesprogramms „Demokratie leben!“ „anlassbezogen einer Überprüfung auf mögliche verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse unterzogen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Linksfraktion BT-Drs. 19/1668 vom 17. April 2018).

Weder die betroffenen Träger noch deren Mitarbeiter*innen hatten Kenntnis davon, dass sie Ziel von geheimdienstlichen Maßnahmen waren, noch wurde ihnen eine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Die geheimdienstlichen Überprüfungen fanden mehrheitlich bereits während der Antragsverfahren der Projektträger statt. Die derzeitige Antwort an das Parlament lässt offen, ob aufgrund der Prüfungen Projektanträge nicht bewilligt wurden. Darüber hinaus bleibt unklar, welche ‚Anlässe’ zur Überprüfung von Projektträgern führen, welche Rechtsgrundlage und welche Kriterien einer solchen Prüfung zu Grunde liegen und in welcher Form das Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen gesammelt und weitergeleitet hat.

Die beiden Bundesverbände, in denen insgesamt 47 Mobile Beratungsteams und 13 unabhängige Opferberatungsstellen zusammengeschlossen sind, sehen in der Überprüfung von mehr als 50 Projektträgern „einen weiteren Ausdruck des grundsätzlichen Misstrauens gegenüber denjenigen, die sich für Opfer rechter Gewalt und gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus einsetzen“, sagt Robert Kusche vom Vorstand des VBRG e.V. „Dieses behördliche Misstrauen spielt den Gegner*innen der Demokratie in die Hände.“ Stattdessen sollte die dringend notwendigen demokratischen Beratungs- und Präventionsarbeit endlich wieder wertgeschätzt werden. „Wir fordern vom Bundesfamilienministerium eine vollständige Offenlegung der Rechtsgrundlage für diese von Misstrauen statt Vertrauen und Respekt bestimmte Praxis gegen Projekte, die oft mit dem Rücken zur Wand demokratische Werte verteidigen“, sagt Robert Kusche vom VBRG e.V..

Schon anlässlich der Ende 2017 in Hessen geplanten so genannten „Sicherheitsüberprüfung“ durch das Landesamt für Verfassungsschutz in Hessen für Träger der „Extremismusprävention“ hatten die Verbände dieses behördliche Misstrauen kritisiert. Aus Sicht der Bundesverbände entspricht das Vorgehen nicht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Gerade das Engagement der kleinen und großen Träger, die sich vor Ort für Demokratie einsetzen, ist für die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und anderen Ungleichwertigkeitsvorstellungen unverzichtbar.

Ob ein Träger oder Projekt förderfähig ist, darf nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz entscheiden, sondern muss an Qualitätsstandards festgemacht werden,“ sagt Heiko Klare vom BMB e.V.. „Die beiden Bundesverbände haben daher gemeinsam mit Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V. und anderen großen zivilgesellschaftlichen Trägern ein juristisches Gutachten zur Frage der Verknüpfung staatlicher Förderleistungen mit geheimdienstlichen Überprüfungen der geförderten Träger und deren Mitarbeiter*innen in Auftrag gegeben.“

Hintergrund:

Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/016/1901668.pdf

Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/020/1902086.pdf

Bericht der taz zum Vorgang:
http://www.taz.de/Verfassungsschutz-ueberpruefte-NGOs/!5506316/

Ansprechpartner:

Verband der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt
Robert Kusche, Vorstand (VBRG e.V.)

0176-23562761
r.kusche@verband-brg.de
www.verband-brg.de

Bundesverband Mobile Beratung e.V.
Heiko Klare, Mitglied des Sprecher_innenkreises und Regionalbüro Münster

0251-4927109
klare@bundesverband-mobile-beratung.de
www.bundesverband-mobile-beratung.de

Handreichung: Ignorieren? Entzaubern? Widersprechen?

In der vom Bundesverband Mobile Beratung e.V. herausgegebenen Handreichung „Wir holen uns unser Land und unser Volk zurück – Empfehlungen zum Umgang mit rechtspopulistischen Parteien in Parlamenten und Kommunen“ werden Möglichkeiten und Grenzen im Umgang mit rechtspopulistischen Parteien in Parlamenten und Kommunen behandelt. Aufbauend auf Erfahrungen und Beobachtungen aus allen Bundesländern ist so eine Sammlung entstanden, die auch in Schleswig-Holstein mit Blick auf die kommenden Kommunalwahlen aktuell ist.

Neben verschiedenen Analysen finden sich auch konkrete Anregungen in der Broschüre:

[…]

2. Notwendig ist, die Auseinandersetzung nicht beim bloßen Skandalisieren zu belassen, sondern immer konkret und nachvollziehbar zu erklären, worin das Problematische von rechtspopulistischen und rechtsextremen Parolen besteht und wie die Konsequenzen einer solchen Politik aussehen würden. Es muss verständlich kommuniziert werden, warum sie keine Lösungsansätze für gesellschaftliche Problemlagen darstellen, sondern vielmehr auf eine drastische Verschlechterung der Verhältnisse hinauslaufen.

3. Demokratische Parlamentarier_innen und Kommunalpolitiker_innen sollten sich immer aktiv schützend vor diejenigen Menschen stellen, die durch rechtsextreme und rechtspopulistische Propaganda angefeindet werden. Viele dieser Menschen stellen auch ein Potenzial dar, das für die Verteidigung der Demokratie aktiviert werden kann.

[…]

Die Broschüre gibt es in gedruckter Form bei den Regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus und auf der Homepage des BMB zum Download.

Jahresrückblick 2017 – Subkulturelle statt parteigebundene Rechte

Unser Jahresrückblick 2017: Während die parteigebundene Rechte, also AfD und NPD, in Schleswig-Holstein nicht viel Widerhall finden, gibt es weiter eine aktionsorientierte und subkulturelle Szene mit Kontakten zum Rocker- und Fußball-Milieu. Die Organisation großer Szene-Veranstaltungen gelang 2017 weder den Rechtsextremen noch den „besorgten“ Flüchtlingsfeinden.

Übergriffe und Sachbeschädigungen

Im Jahr 2017 blieb das Thema Flucht und Asyl bzw. Rassismus das Kernthema der extremen Rechten im „echten Norden“. Neben Flyeraktionen und der Organisation in sozialen Netzwerken, kam es auch im vergangenen Jahr zu gezielten Sachbeschädigungen und Angriffen auf Geflüchtete. In den Fokus gerieten  aufgrund  ihrer  Tätigkeit  ebenso  Unterstützer*innen  von  geflüchteten  Menschen, Politiker*innen, sowie politische Gegner*innen. Öffentlich bekannt worden unter anderem der Angriff gegen die Unterkunft einer geflüchteten Familie in Tornesch oder rechte Graffiti an der Häuserfront einer Moschee in Husum. Kai Stoltmann von der Beratungsstelle zebra – Zentrum für Betroffene rechter Angriffe sagt dazu: „Wir beobachten einen schleichenden Übergang vom Alltagsrassismus zu solchen Sachbeschädigungen und tätlichen Angriffen. Häufig erzählen uns die Betroffenen von rassistischen Anfeindungen im Vorfeld der Angriffe.“

Landtags- und Bundestagswahl

2017 war Wahljahr für Schleswig-Holstein, neben der Bundestagswahl wurde auch ein neuer Landtag gewählt. Im Rahmen des Wahlkampfes wurden verschiedene extrem rechte Akteur*innen aktiv. Am 13. April 2017 störten zum Beispiel Mitglieder der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ eine Wahlkampfveranstaltung der Partei „Die Linke“ in Laboe mit einer Gegenkundgebung. Vor Ort, aber mit räumlichem Abstand, waren ebenso Vertreter*innen der neonazistischen Gruppierung „Bollstein Kiel“. Jene sind dann im Rahmen der Bundestagswahl wieder in Erscheinung getreten. Nach Informationen von „Aufstehen gegen Rassismus“ haben sie am 26. August 2017 als „Security“ eine Wahlkampfveranstaltung des Landesverbandes der „Alternativen für Deutschland“ in der Fußgängerzone von Kiel „beschützt“.

Kurz  nach  der  Bundestagswahl  kam  es  zu  einem  Angriff  auf  das  Regionalbüro  der  Linken  in  der Landeshauptstadt. Dabei wurden die Scheiben zerstört und Nachrichten hinterlassen wie „Anti-Antifa“ und „Die Linke = SED“. Auch der Wahlkampftruck der Linken wurde bei seinem Zwischenstop in Lübeck mit Hakenkreuzen und dem Schriftzug AFD besprüht. Aus Sicht der Betroffenenberatung zebra handelt es sich dabei um gezielte Einschüchterungsversuche, die sich landesweit gegen Lokalpolitiker richten.

Darüber hinaus konnten in allen Regionen vermehrt Aufkleber- und Plakatier Aktionen unter dem Tenor „Merkel muss weg“ bis hin zu „Volksverräter“ als Vorwurf an die demokratischen Parteien festgestellt werden, wie sie u.a. von der Gruppierung „1 Prozent“ vertrieben werden.

NPD

Durch die Neuorganisation der extremen Rechten verliert die NPD auch in Schleswig-Holstein weiter an Bedeutung. Auf einen Wahlantritt zur Landtagswahl  verzichtete die NPD gleich ganz. Zur Bundestagswahl konnten die nötigen Unterschriften für einen Wahlantritt nur mit bundesweiter Unterstützung und kurz vor Ablauf der Frist gesammelt werden. Führungspersonen der Bundes-NPD wie Frank Franz oder Ricarda Riefling reisten durch Schleswig-Holstein um den Wahlantritt im Land zu ermöglichen. Auch im Wahlkampf war die NPD in S-H nur mit auswärtiger Unterstützung handlungsfähig. Neben einer Kundgebungstour, u.a. in Bad Segeberg, Neumünster und Husum, die vom Bundesvorstand der  NPD organisiert wurde und bei der neben dem Spitzenkandidaten Marc Proch u.a. Sebastian Schmidtke und Frank Franz sprachen,  fanden nahezu keine öffentlichen Auftritte im Wahlkampf statt.  In Neumünster ist Marc Proch weiterhin Ratsherr für die NPD und nutzt in diesem Rahmen seine Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit und als Akteur der Lokalpolitik. Nach der Landtags- und Bundestagswahl schien sich der Ratsherr vor allem auf die politischen Gegner*innen zu konzentrieren und wütete zuletzt u.a. gegen das AJZ in Neumünster und die Bürgermeisterin von Seth, die durch ihr konsequentes Vorgehen eine nicht angemeldete rechtsextreme Veranstaltung am Volkstrauertag in ihrem Ort unterband.

Kernthema der NPD-Agitation blieb die Hetze gegen Geflüchtete. Zentrale Formel blieb in der öffentlichen Wahrnehmung „Asylflut stoppen“. Den Versuch der Abgrenzung zu rechtspopulistischen Akteuren als „wahre und erste nationale Kraft“ kann man als gescheitert ansehen.

Gleichzeitig ist im KV Herzogtum-Lauenburg und Stormarn zu beobachten, dass sich die NPD immer wieder abwertend gegenüber Initiativen für Demokratie oder Veranstaltungen gegen Rassismus positioniert und versucht, sich zugleich mit einer Kommentierung der Lokalpolitik in beiden Kreisen als „Kümmerer-Partei“ zu inszenieren. Auch wenn es keine Aufmärsche mehr im März in Lübeck gibt, wurde das Thema „Alliierte Kriegsverbrecher“ zudem auf einer Vortragsveranstaltung in Lübeck in Zusammenarbeit mit weiteren Rechtsextremen hochgehalten.

AfD

Bei der Landtagswahl konnte die AFD 5,9 % der Stimmen und fünf  Mandate erringen. Kurz nach dem Einzug in den Landtag wurde die Immunität des  Landtagsabgeordneten und AFD-Pressesprechers Volker Schnurrbusch im Juli 2017 aufgehoben, nachdem auf einer Facebook-Präsenz, für die er verantwortlich ist, Symbole der SA gepostet wurden. Mit der Wahl der neuen Landesvorsitzenden Doris von Sayn-Wittgenstein im Juli 2017 hat sich auch die AFD Schleswig-Holstein noch einmal weiter rechts positioniert. Kurz nach ihrer Kandidatur für den Bundesvorstand der AFD wurde bekannt, dass sie 2009 in einer Pressemitteilung als Vorstand des Vereins „Die Deutschen“, initiiert vom Staatsrechtler Klaus Sojka (Autor von: „Die BRD ist kein Staat“), benannt wurde. Zur Vereinsgründung ist es durch das Ableben von Initiator Klaus Sojka nicht gekommen.

Demonstrationspolitik

Die Seite „Neumünster wehrt sich“ musste Anfang 2017 glücklicherweise vom Netz gehen. Damit ist ein Tool der extremen Rechten, das bürgerliche Spektrum mit ins Boot zu holen und nicht zuletzt auch zu Demonstrationen und Aktionen zu mobilisieren, eingeschränkt worden. Als erfreulicher Nebeneffekt kann hier auch das Ausbleiben von Demonstrationen in Neumünster genannt werden. Bei einem der letzten Versuche, eine Demonstration in Neumünster durchzuführen, war im März neben dem Anmelder Enrico P. nur noch eine weitere Person erschienen und die Demonstration musste abgesagt werden.

Es gelang der rechtsextremen Szene in Schleswig-Holstein 2017 praktisch nicht, eigene Kundgebungen oder Demonstrationen zu organisieren. So fand der zwischen 2006 und 2012 jährlich durchgeführte Lübecker „Trauermarsch“ auch in diesem Jahr nicht statt.

Allerdings waren organisierte Neonazis durchaus auf rechtsextremen Demonstrationen außerhalb Schleswig-Holsteins anzutreffen. So besuchte Bollstein Kiel eine Demonstration in Dortmund zum Jahrestag des Verbotes des „Nationalen Widerstand Dortmund“. Ebenso waren Personen aus Schleswig Holstein u.a beim „Tag der Deutschen Zukunft“, am 1.Mai in Schwerin und Halle, oder bei einer Gedenkdemonstration für Rudolf Hess in Falkensee zugegen.

Weitere Aktionen der extremen Rechten in Schleswig Holstein konnten im Verborgenen organisiert und durchgeführt werden, so zum Beispiel das „Heldengedenken“ im November, Sonnenwendfeiern, Wanderungen und Gedenkaktionen. Beispielsweise beteiligten sich verschiedene rechtsextreme Akteure an der Aktion „Schwarze Kreuze“, mit einem Schwerpunkt in Nordfriesland.

„Freie Kräfte“

2017 vermehrt in Erscheinung getreten ist insbesondere die „Sektion Nordland“, eine Kameradschaft in der verschiedene rechtsextreme Akteure aus Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein organisiert sind. Mitglieder der Kameradschaft tauchten 2017 regelmäßig auf bundesweiten Veranstaltungen der extremen Rechten auf. Neben klassischen Kameradschaften wie der „Jugend für Pinneberg“, Kameradschaften aus dem Spektrum der Autonomen Nationalisten und an Rockern orientierten Bruderschaften, ist in Schleswig-Holstein auch die Identitäre Bewegung zunehmend aktiv und firmiert im Land einheitlich als IB Schleswig-Holstein.

Öffentlich wahrnehmbar ist die IB insbesondere durch Sticker- und Plakataktionen in allen Regionen in S-H. Dabei ist hier von einer Radikalisierung der Szene zu sprechen.  Im Februar 2017 kam es im Zuge des Verklebens von Propaganda-Material der IB zu einem Angriff durch mutmaßliche IB-Mitglieder mit u.a. einem Messer – eine Person musste mit Stichverletzungen im Krankenhaus behandeln lassen.  Diese  Tat  ist  beispielhaft  für  die  Feststellung  von  Kai  Stoltmann,  der  auf  eine  Kontinuität  rechter Angriffe gegen politische Gegner*innen hinweist: „Mitglieder von gesellschaftlichen Initiativen, die sich aktiv gegen rechte Akteure wie die Identitäre Bewegung engagieren, stehen weiterhin stark unter Druck.  Insbesondere  im  ländlichen  Raum  kommt  es  immer  wieder  zu  Fällen  von  (versuchter) Körperverletzung.“

Die Identitäre Bewegung Schleswig-Holstein versucht durch kleine aber medial ausschlachtbare Aktionen aufzufallen, indem sie zum Beispiel die Barrieren beim Weihnachtsmarkt in Lübeck „verzieren“ und mit „Achtung Terrorgefahr“ versehen. Intern organisieren sie Wanderungen durch Schleswig-Holstein und politische Inputs. Des Weiteren gibt es gegenseitige Unterstützung und Zusammenarbeit, wie bei der Kundgebung gegen „die Linke“ in Laboe, mit den IB-Gruppen aus Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Als Teil der bundesweiten Vernetzung Identitärer Gruppen nehmen sie an Demonstrationen im ganzen Bundesgebiet teil.

Rechte Lebenswelt

Auch 2017 fanden zahlreiche rechtsextreme Musik-Veranstaltungen in Schleswig-Holstein statt. Das wahrscheinlich größte Konzert war ein Auftritt der neonazistischen Band „Kategorie C“ in Wahlstedt. Austragungsort war das Clubhaus „Bandido MC Northgate“. Neben Rechtsextremen aus Schleswig-Holstein, wie z.B. NPD Ratsherr Proch, reisten die Teilnehmer*innen u.a. aus Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Dänemark an.  Auch 2017 reisten Rechtsextreme aus Schleswig-Holstein sowohl als Besucher*innen als auch als Musiker*innen zu diversen Konzertveranstaltungen bundesweit als auch drüber hinaus.  So war der in Schleswig-Holstein verortete „Sturm18“-Versand z.B. beim „Rock für Identität“ in Themar vertreten.

In Neumünster bleibt der Szene-Treffpunkt als Kneipe „Titanic“ bestehen. Zwar ist immer noch die Bemühung zu verzeichnen, einem bürgerlich-nationalen Spektrum offenzustehen, allerdings mit ausbleibendem Erfolg.

Ende Januar 2017 wurde der Thor-Steinar-Laden „Tønsberg“ in Glinde geschlossen und ausgeräumt, seit 31.01.2017 ist der Laden nach über 5 Jahren, in denen er dauerhaft von der Initiative „Glinde gegen Rechts“ mit Mahnwachen und Kundgebungen begleitet wurde, Geschichte. Damit fällt ein Anlaufpunkt für Rechtsextreme in Schleswig-Holstein weg.

Im Zuge des Zweitliga-Spiels von Holstein Kiel gegen den FC Sankt Pauli kam es seitens einiger Fans von Holstein Kiel zu antisemitischen Anfeindungen der Gegner*innen. Die Fans des FC Sankt Pauli mobilisierte zu einem Zugtreffpunkt und aus der Fanszene der KSV Holstein wurde mit einem Bild geantwortet, welches diesen Zug direkt in das Vernichtungslager Auschwitz fahren ließ. Das Fanprojekt Holstein Kiel und einige Gruppen distanzierten sich von der antisemitischen Äußerung.

Allerdings ist nach dem Wegfallen zentraler Faninstitutionen, wie der Ultrà Gruppe Supside, ein Erstarken extrem rechter Anhänger*innen zu beobachten. So tritt die Gruppe „Nordmänner“ nun wieder im Stadion auf mit szenetypischer Kleidung und einer Zaunfahne im Stil der Reichskriegsflagge.

Reichsideologie

Auch in Schleswig-Holstein sind Gruppen und Einzelpersonen aus dem Spektrum der Reichsideologie aktiv. Das Innenministerium rechnet ca. 240 Personen den Reichsideolog*innen zu. Aus ihrer Szene gibt es immer wieder Anschreiben an Regierungs- und Nicht-Regierungsorganisationen. Vor allem Ämter haben sich mit Forderungen von Reichsbürger*innen auseinanderzusetzen. Dabei werden die Anfeindungen seitens dieser fortlaufend heftiger und konkreter. Anfang des Jahres 2017 (Februar) wurden bei einer Hausdurchsuchung im Kreis Pinneberg bei einem Sympathisanten der Szene Waffen gefunden. Um  den Reichsideolog*innen entgegenzuwirken  wurde in Schleswig- Holstein durch die Landeregierung das Waffenrecht verschärft und eine Gebühr erhoben für Menschen die ihren Pass bei der Behörde abgeben.

 

Der Bericht ist ebenfalls bei Belltower-News veröffentlicht worden, dort finden sich auch Berichte aus den anderen Bundesländern.

The new Hub – das Planspiel vom RBT-Flensburg und der AKJS

Einen interaktiven Ansatz für die Auseinandersetzung mit Hatespeech in sozialen Netzwerken verfolgt das von der AKJS und dem RBT-Flensburg entwickelte Planspiel „The new Hub“:

Das Szenario: Es gibt ein neues soziales Netzwerk, auf das alle abfahren. Man kann Likes verteilen, sein Profil gestalten, schnell Leute kennen lernen, Nachrichten schreiben und Gruppen eröffnen um sich auszutauschen.

Aber auch hier gibt es Nutzer die sich nicht der Netiquette entsprechend verhalten, die schwierige Inhalte teilen und Hatespeech betreiben.

In dem für Gruppen von zehn bis 30 Personen geeigneten Spiel lernen die Teilnehmer*innen (ab 16 Jahren), sich durch verschiedene Spiel- und Reflexionsphasen aktiv mit diesen Usern und ihren Aussagen auseinanderzusetzen und ihnen entgegenzutreten.

Hier gibt es den Flyer zu dem Planspiel: Flyer The new Hub – Planspiel Hatespeech

Informationen rund um das Planspiel sowie Durchführungsmöglichkeiten gibt es beim RBT Flensburg und bei der AKJS.

Positionspapier des BMB zur BTW17

Der Bundesverband Mobile Beratung (BMB) hat in einem Positionspapier zur Bundestagswahl am 24.9.2017 für die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus zentrale Forderungen veröffentlicht. Die Regionalen Beratungsteams in Schleswig-Holstein unterstützen diese für eine qualitativ hochwertige und nachhaltige Arbeit notwendigen Punkte.

Hier ist der Artikel des BMB: http://www.bundesverband-mobile-beratung.de/2017/09/06/die-lage-ist-ernst/